Aufgrund standesrechlicher Vorschriften in Deutschland darf ich Sie zu gewerblichen Schutzrechten
(Patent, Gebrauchsmuster, Marke, Geschmacksmuster) nur beraten und unterstützen, nicht aber vor dem DPMA, dem Bundespatentgericht oder ordentlichen Deutschen Gerichten vertreten.
Die Beratung in Urheberrechtsfragen ist ferner lediglich Rechtsanwälten in Deutschland vorbehalten.
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